Illegale Arbeiten an den Turbinen im Kraftwerk Hauterive

Vorgeschichte: Im Jahr 2006 hat die Groupe E im Wasserkraftwerk Hauterive zwei alte Turbinen von je 9,3 m3/s mit einer neuen und stärkeren von 28 m3/s ersetzt. Groupe E hat zudem die ständige Restwassermenge einer der alten Turbinen eliminiert, die den Wasseranschluss des Konsortiums für die Stadt Freiburg gespiesen hatte. Zudem hat sie durch diese Veränderung die Produktionskapazität um circa 10m3 erhöht.

Durch die Fischer auf die gravierende Abnahme des Restwassers in der Saane unterhalb des Kraftwerks aufmerksam gemacht, haben die Verbände FVF, WWF, Pronatura und La Frayère begonnen, sich für die Gründe dieser wichtigen Veränderung zu interessieren. Diesbezügliche Untersuchungen haben schliesslich ergeben, dass illegale Arbeiten vorgenommen worden sind. Tatsächlich hätte die Groupe E gemäss gesetzlicher Vorgaben vor der Umsetzung dieses wichtige Vorhaben öffentlich auflegen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müssen.

Massnahme: Nach langwierigen Vorbereitungsarbeiten und einem erfolglosen Versuch, mit der Groupe E zu verhandeln, haben die erwähnten Verbände einstimmig entschieden, zwecks Respektierung des öffentlichen Rechts beim Kantonsgericht eine Beschwerde einzureichen.

Mit Datum vom 16. Juni 2016 hat das Kantonsgericht die Beschwerde der Verbände gutgeheissen und die Groupe E verpflichtet, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Es ist klar, dass die Groupe E dieses Urteil an das Bundesgericht weiterziehen kann, was ihr erlauben würde, Zeit zu gewinnen.

Am 23. August 2016 hat die Groupe E nun entschieden, das Urteil des Kantonsgerichts anzufechten.

Beilage:   - Vollständiges Urteil des Kantonsgerichts (in französisch)