Präsidentenkonferenz

Die Präsidentenkonferenz besteht aus dem Exekutivkomitee des FVF und den Präsidenten aller Mitgliedervereine.

Falls verhindert, lässt sich ein Präsident durch den Vize-Präsidenten oder ein anderes Mitglied des Vorstands seines Vereins vertreten.

 

Aufgebote

Die Präsidentenkonferenz versammelt sich wann immer das Exekutivkomitee es für nötig hält, jedoch mindestens einmal jährlich und mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Delegiertenversammlung.

Kompetenzen

Die Präsidentenkonferenz hat folgende Kompetenzen:

 

Prüfen und erstellen der Tagesordnung der Delegiertenversammlung;
Diskussion und Entscheidung über die der Delegiertenversammlung zu unterbreiteten Vorschläge;
Auswahl der Vertreter des Verbandes für die kantonale, konsultative Kommission des Fischfanges;
Festlegen der Entschädigungen für die Mitglieder des Exekutivkomitees.